Pathologischer Befund
(Verschluss-Sache)

Der Klingen-Eintrittswinkel belegt eindeutig, dass Opfer und Täter einander frontal zugewendet waren. Um die rechte Niere zu treffen, muss der Täter folglich
a) sehr nah vor seinem Opfer gestanden und
b) den Stich mit der linken Hand ausgeführt haben.
Schlussfolgerung: Der Täter hat sein Opfer mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr gut gekannt, und er ist Linkshänder.
Gez.: S., Amtsarzt